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- Türkei – ein wunderbares vielfältiges Land -

Auszug aus den offiziellen Bestimmungen des Ministeriums für Tourismus:

Devisenbestimmungen:

Ein- und Ausfuhrbestimmungen: Ausländische und türkische Währung darf in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Die Ausfuhrerlaubnis für türkische Währung beschränkt sich auf eine Summe im Wert von 5000 $, eine höhere Summe kann nur dann ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde.

Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rücktausch von YTL in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.

Zollbestimmungen

Bei der Einreise:
können folgende Gegenstände zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden: 
A. 
· 1 Fotoapparat 
· 1 Farbfernseher mit maximal 16 cm Bildschirm. 
· 1 Kombin. Schwarzweiß Fernseher-Tonband-Radiogerät 
· 1 Videokamera und 5 Leerkassetten 
· 1 CD-Spieler und 5 CD' s 
· 1 Laptop, Ram 128 Kbyte 
· 1( 8 mm) -Filmkamera und 10 neue Filme 
· 1 Fernglas (Nachtgläser verboten) 
· Harmonika, Mandoline, Flöte, Gitarre, Mundharmonika (höchstens 3 Instrumente pro Person) 
· 1 Walkman 
· 1 Diaprojektor 
· 1 Transistorradio-Kassettenrekorder - Autowerkzeug 
· Sportartikel, Gesellschafts- und Computerspiele 
· 1 Schreibmaschine 
· Kinderwagen und Spielzeug 
· 200 Zigaretten und 50 Zigarren, 
· 200g Zigarettentabak und 200 Blatt Zigarettenpapier oder 
· 200g Pfeifentabak oder 
· 200g Blauer Tabak oder 
· 50g Schnupftabak. 
(Im Duty Free Shop können weitere 200 Zigaretten, 100 Zigarren und 500g Pfeifentabak gekauft werden). 
· 1 ½kg Kaffee, 1½ kg Pulverkaffee, 500 g Tee, 1 kg Schokolade und 1 kg Süßigkeiten, 
· 1 Flasche (100cc) oder 2 Flaschen (70cc) alkoholische Getränke 
· 5 Fl. Parfüm (max. 120 ml pro Flakon) 

B. Wertegegenstände (Schmuck im Wert über 15 000-$) werden bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert. 

C. Es ist verboten, Waffen und jeder Art von Schneidewerkzeugen (auch Camping Messer) ohne besondere Erlaubnis einzuführen.

D. Drogeneinfuhr, -handel und -gebrauch sind streng verboten. Zuwiderhandlungen werden schwer bestraft. 

E. Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können. 

F. Geschenkartikel im Werte bis zu 300 € sind zollfrei.

G. Geschenkartikel per Postweg sind bis 100 € zollfrei Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayramı (Opferfest) und Şeker Bayramı (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes Geschenke im Wert 300 € per Post geschickt werden. 

Auskunft:
Generaldirektion (Gümrük Genel Müdürlüğü).(s.Nützliche Adressen) 

Bei der Ausreise:
müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden;

a) Für einen neuen Teppich muss eine Quittung und für alte Gegenstände eine, von der Direktion eines Museum ausgestellte offizielle Bescheinigung vorgelegt werden.
b) Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen.
c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepass eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft werden.
d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden.

M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir Yolu üzerinde, 06520 Ankara
Tel: (312) 287 34 30, Fax: (312) 285 42 71

Rückerstattung der Mehrwertsteuer:

Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei haben und beabsichtigen, das Land innerhalb von 3 Monaten wieder zu verlassen, wird Ihnen die MwSt. für die in dem genannten Zeitraum von Ihnen erstandenen Waren zurückerstattet.

Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen ausstellen, haben entsprechende Hinweise aushängen. Wenn Sie türkischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland sind, müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen.

Die Mindestkaufbetrag bei einem auf Rückerstattung der MwSt. beläuft sich auf 100 YTL Sie erhalten nach dem Einkauf eine Rechnung in dreifacher Ausfertigung, wobei die MwSt. gesondert aufgeführt wird. Alle drei Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben beim Zoll. Sie erhalten die MwSt. entweder 1. per Banküberweisung

2. per Postüberweisung

3. bei Ihrer erneuten Einreise zurück.

Informationen erteilt die Generaldirektion für Einnahmen
Gelirler Genel Müdürlüğü, KDV Şb., 06100 Ulus - Ankara
Tel: (312) 310 38 80 int. 725,728 oder 735

Einreiseformalitäten

Für Haustiere

Vor einer vorübergehenden Einreise in die Türkei zusammen mit dem Tierhalter, sind Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut zu impfen. Diese Impfungen müssen in das Impfungszeugnis des Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein.

Für die Tiere muss mindestens 15 Tage vor der Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfungszeugnis ausgestellt und dieses bei der Einreise in die Türkei den amtlichen Tierärzten am Zoll vorgelegt werden.

Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung kann ein Hund, eine Katze, ein Vogel oder 10 Zierfische in die Türkei eingeführt werden. 

Für Kraftfahrtzeugbesitzer:

Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, die internationale Grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muss), ein (für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Carnet de Passage (Triptique), Fahrzeugpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzer eine auf den Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen des ersteren und Mittleren Ostens ist eine Transitbescheinigung erforderlich.

Aufenthaltsdauer:

Das Fahrzeug kann bis 6 Monaten im Land bleiben. Das Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss diese vor Ablauf der Frist dem türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK), Zentrale;
Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yanı, 4. Levent, Istanbul
Tel: (212) 282 81 40-44, Fax: (212) 282 80 42
und der Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel Müdürlüğü, Ankara,
Tel: (312) 310 33 00, Fax: (312) 311 75 97
mitgeteilt werden.

Unfall:

Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen mit dem Reisepass dem nachstehenden Zollamt eingereicht. Wenn das Fahrzeug noch zu reparieren ist, wird der Name der Reparaturwerkstatt ebenfalls dem Zollamt mitgeteilt. Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann und sein Eigentümer ausreisen will, muss das Fahrzeug beim Zoll abgeliefert werden. Danach wird die Fahrzeugregistratur im Reisepass gelöscht und der Eigentümer kann ausreisen.

Verkehrpolizeiruf: 154, Gendarmerieruf: 156

Auskunft: TTOK (Türk Touring u. Automobilclub, s.O.)

Für Yachteigner:
Yachten mit einem Transitlog können zur Überwinterung oder Überholung bis zu 2 Jahren in türkischen Gewässern bleiben.
Einige Häfen verfügen mit einer Genehmigung des Ministeriums für Tourismus über eine Liegeplatzdauer bis zu 5 Jahren. Die erforderlichen Formalitäten müssen in den Zielhäfen abgewickelt werden.

Zollhäfen:
Nach Einlaufen in türkische Hoheitsgewässer muss sofort einer der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der Borddokumente angelaufen werden;
İskenderun, Botaş(Adana), Mersin, Taşucu, Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike, Kaş, Fethiye, Marmaris, Datça, Bodrum, Güllük, Didim, Kuşadası, Çeşme, İzmir, Dikili, Ayvalık, Akçay, Çanakkale, Bandırma, Tekirdağ, Körfez, İstanbul, Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon, Rize, Hopa.

Hafenformalitäten:
Alle Informationen über Yacht, Eigentümer, Mannschaft, Route, Reisepass, Zollerklärung und Gesundheitszustand müssen im Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und den Hafenbehörden vorlegt, weitere Formalitäten sind dann bis zur Ausreise nicht mehr nötig. Weitere Auskunft über Segeln in türkischen Gewässern finden Sie unter "Urlaubsaktivitäten"

Zollfreier Treibstoff:
für Yachten unter fremder Flagge kann unter bestimmten Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium lizenzierten Schiffs- und Yachthäfen gefasst werden. Detaillierte Auskunft erteilen die Hafenbehörden.

Für Flugzeugeigner
Bei dem Flug in die Türkei müssen die internationalen Flugregeln beachtet werden. Bleibt ein Privatflugzeug nicht länger als drei Monate in der Türkei, gelten die allgemeinen Touristenbestimmungen. Bei längeren Aufenthalt ist die Zoll-Generaldirektion Ankara (Gümrük Genel Müdürlüğü, Tel. (312) 310 33 00, Fax (312) 311 75 97) zu verständigen.

Landen können Privatflugzeuge in Adana, Ankara, İstanbul, İzmir, Antalya, Trabzon und Dalaman. In der Türkei können Flugzeuge und Hubschrauber gemietet werden.

Auskunft über die Formalitäten für eine Landeerlaubnis erhalten Sie vom Amt für Zivilluftfahrt im Verkehrsministerium.

Ulaştırma Bakanlığı
Sivi Havacılık Genel Müdürlüğü
Hakkı Turayliç Caddesi No:5 Emek/Ankara 


 
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